Der Bundesrat hat am 12.Juni 2009 die Neufassung des Honorarrechts in Form der HOAI 2009 beschlossen. Grundlegende Änderungen betreffen neben der völligen Neustruikturierung insbesondere die Ermittlung der Honorare. Außerdem ist die HOAI bei Verträgen nur mit innländischen Architekten und Ingenieuren anzuwenden. Daneben wurde die HOAI in einen verbindlichen und einen unverbindlichen Teil gegliedert, wodurch sich die Paragrphenfolge von 103 auf nunmehr 55 geändert hat. Eine für alle Architekten und Ingenieure wichtige Änderung stellt jedoch die Beibehaltung der Honorartafeln sowie die durchgängige Erhöhung der Tafelwerte um 10 % dar. Allerdings erfolgt die Honorarermittlung nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten, sondern nach dem Kostenberechnungsmodell. Des Weiteren ist die bisherige Zeithonorar-Regelung entfallen, so dass sich in diesem Bereich Preisanfragen häufen werden.
Inhaltlich werden die Allgemeinen Vorschriften (§§ 1 bis 16 HOAI), die Bestimmungen über die Objektplanung (§§ 33 bis 47 HOAI) sowie die Neuregelung der Fachplanung (§§ 48 bis 54 HOAI) durch eine systematische Einführung in die Grundzüge eines Leistungsbildes erläutert und schwerpunktartig aufgezeigt.
Musterverträge, Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Berechnungsbeispiele werden intensiv behandelt und sind außerdem Gegenstand der Seminarunterlagen. Dabei wird der neuen Rechtsprechung des BGH besonderer Raum gewidmet.