Glossar
Wichtige Begriffe einfach erklärt
Der Rechtsbegriff beschreibt bei einem Arbeitsvertrag eine einseitige Willenserklärung. Diese ist empfangsbedürftig und beendet das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden. Generell sind personen-, verhaltens– und betriebsbedingte Kündigungsgründe zu unterscheiden.