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Glossar

Wichtige Begriffe einfach erklärt

Kündigung

Glossarbegriff


Der Rechtsbegriff beschreibt bei einem Arbeitsvertrag eine einseitige Willenserklärung. Diese ist empfangsbedürftig und beendet das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden. Generell sind personen-, verhaltens– und betriebsbedingte Kündigungsgründe zu unterscheiden.