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Glossar

Wichtige Begriffe einfach erklärt

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Glossarbegriff


Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) besteht aus drei Teilen: Teil A, Teil B und Teil C.

VOB Teil A:

  • Vergabeteil: Regelungen für die Vergabe von Bauleistungen.
  • Betrifft den Zeitraum vor Vertragsabschluss.
  • Enthält formale Bestimmungen für die Vergabe.
  • Nicht technisch, sondern rechtlich orientiert.

VOB Teil B:

  • Vertragsteil: Rechtliche und vertragliche Bedingungen für Bauverträge.
  • Für private und öffentliche Auftraggeber relevant.
  • Legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest.

VOB Teil C:

  • Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen.
  • Technische Regelungen und Anforderungen.
  • Nicht gesetzlich, aber vertraglich bindend.
  • Speziell für die Ausführung der Bauleistung.