Glossar
Wichtige Begriffe einfach erklärt
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) besteht aus drei Teilen: Teil A, Teil B und Teil C.
VOB Teil A:
- Vergabeteil: Regelungen für die Vergabe von Bauleistungen.
- Betrifft den Zeitraum vor Vertragsabschluss.
- Enthält formale Bestimmungen für die Vergabe.
- Nicht technisch, sondern rechtlich orientiert.
VOB Teil B:
- Vertragsteil: Rechtliche und vertragliche Bedingungen für Bauverträge.
- Für private und öffentliche Auftraggeber relevant.
- Legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest.
VOB Teil C:
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen.
- Technische Regelungen und Anforderungen.
- Nicht gesetzlich, aber vertraglich bindend.
- Speziell für die Ausführung der Bauleistung.