Ausschreibungen von Planungsleistungen - es geht auch einfach, aber wie?
Die ganz aktuelle Praxis von Ausschreibung, Vergabe, Verträgen und Honorarabrechnungen für Planungs- und Überwachungsleistungen
Seminardetails
Teilnehmerkreis
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bau-/Planungsämtern bei Städten, Kommunen, Landkreisen und Ländern, in Rechtsämtern und in allen Behörden, die mit der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben befasst sind
Seminarziel
Das Seminar ist zugeschnitten auf die Belange der öffentlichen Vergabe und deren Routinen. Es vermittelt verständliches Wissen an Hand von Praxisfällen eines langjährig erfahrenen Honorarsach-verständigen und Gutachters mit täglicher Beratungs-, Planungs- und Baupraxis. Die Teilnehmenden erfahren, was wirklich geht und wie neutral beraten werden kann - unabhängig von Berufs-, Kammer- oder Lobbyinteressen.
Seminarinhalt
Der Wegfall von Satz 2 aus § 3 (7) VgV betrifft die Praxis der Vergabe von Planungen durch öffentliche Auftraggeber (öAG) erheblich und gehört seither nicht mehr zu deren Routine. Die Vorbereitung und Vergabe von klassischen „HOAI-Leistungen“ unterliegen seither zumeist den strengeren, formalen und zeitaufwendigeren Regeln des Oberschwellenbereichs einschließlich der europaweiten Ausschreibungen dazu. Auch dabei ist ein Preiswettbewerb „ohne HOAI“ längst Realität. Für die Vergaberegeln und die Abgrenzung zwischen Unter- und Oberschwellenbereich maßgeblich ist der vorab geschätzte Auftragswert, der eine ganz neue Bedeutung und Qualität erhält, wenn es um die Wahl der Verfahrensart geht. Auch Festpreisvergaben und Inhalte/ Umfänge der jeweiligen Planungsvorbereitung einschl. Kosteneinschätzung (§ 650p BGB) sind neu zu bewerten, um Planungen im Einzelfall effektiv und kurzfristig (und damit unterschwellig) auszuschreiben. Dazu gehört auch eine zielführende Auswahl von Eignungs- und Zuschlagskriterien. Zu allem bedarf es künftig weiterer Kenntnisse, da bspw. Leistungsvorgaben nach Leistungsphasen/ Leistungsbildern und die Einschätzung der Honorare seit 2021 nicht (mehr) zwingend nach HOAI erfolgen muss, sondern objekt- und planspezifisch. Ein „weiter so wie bisher“ zur Vorbereitung, Auslobung, Vergabe und Abrechnung wird es für Planungen auch deshalb nicht geben. Das Vergabe- und Vertragsrecht ist dazu im Umbruch, was neue Freiheitsgrade in der Gestaltung von Leistungen zu Planungen, zur Objektüberwachung aber auch zu ergänzenden Dienstleistungen wie „Planung der Planung“, „LPH 0“, „BIM“ oder Facility Management und deren Vergütungen eröffnet. Um Planungen und Bauvorhaben wirklich voranzubringen und nicht bereits bei deren Auslobung steckenzubleiben, sollten öAG das neue „Auslobungsspiel“ bestmöglich durchschauen und beherrschen. So können Nachteile vermieden werden. Fragen und Probleme der Teilnehmenden zu Markt- und Rechtslagen stehen im Mittelpunkt, wie bspw.:
- Ausschreibungen / Auslobungen von Planungsleistungen (Geht noch unterschwellig?)
- Verhandlungsverfahren vs. offenes Verfahren – was ist die richtige Verfahrensart?
- Was ist ein „angemessenes Honorar“? Was ist ein ungewöhnlich „niedriger Preis“?
- „Zielfindungsphase“, „Machbarkeitsstudie“ u. a. vorschalten, was beinhaltet diese?
- Was ist ein "LV PLANUNG"? Wie könnten „Leistungsblöcke“ aussehen?
- Freiräume bei der Leistungsgestaltung und Beschaffung und deren Grenzen
Seminarzeiten
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr