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Teilnehmerkreis

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bau-/Planungsämtern bei Städten, Kommunen, Landkreisen und Ländern, in Rechtsämtern und in allen Behörden, die mit der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben befasst sind.

Seminarziel

Die Teilnehmenden erhalten - zugeschnitten auf die Belange aller Leistungsbilder – einen Überblick zum Stand der
HOAI 202x sowie Tipps, wie diese bereits jetzt in der Leistungs- und Honorarpraxis umgesetzt werden können.

Seminarinhalt

Im Jahre 2025 soll die aktuelle HOAI ersetzt werden. Ob und inwieweit das gelingt, ist unklar. Offen ist auch, was genau in einer neuen HOAI 202x aufgehen wird. Dessen ungeachtet soll bereits jetzt ein Überblick vermittelt werden, welche Auswirkungen das in der künftigen Praxis von Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung haben könnte, vor allem aber auch, was die Ansätze einer novellierten HOAI bereits „hier und heute“ in der Praxis bedeuten könnten, wenn diese bereits jetzt vertraglich vereinbart werden. Auch ohne rechtliche Verbindlichkeit wird die HOAI weiterhin eine wichtige Orientierung für viele Auftraggeber und Planer sein. Es steht den an Planung und Bau Beteiligten frei, die HOAI in Gänze, in Teilen, abgewandelt oder so gar nicht zu verwenden. Da die HOAI auch künftig nur mustermäßige Vergütungstatbestände beschreiben kann, bleibt es „das Ziel und die Kunst“ von AG und AN, die vor Ort tatsächlich erforderlichen Leistungen gemäß § 650p BGB selbst möglichst eindeutig zu beschreiben und dazu faire Regularien für ein auskömmliches Honorar zu vereinbaren.

Im Kontext mit den traditionellen HOAI-Honorargrundlagen werden u. a. folgende Themen besprochen:

  • Nutzen und Schaden der Leistungsbilder der HOAI - neue Strukturen, Ansätze und Algorithmen für „Leistungsblöcke“, „Bauen im Bestand“, BIM u. a. in Ausschreibungen und Abrechnungen
  • neue „Leistungsphasen“ und „Leistungsverzeichnisse Planung“; „Zielfindungsphase“ im Kontext der HOAI, Objektüberwachung und örtliche Bauüberwachung
  • neue Objektbildungen, Abrechnungseinheiten, „Honorarwerte“ statt Honorarspannen
  • Kostenermittlungen nach aktueller DIN 276:2018-12 oder anders und objektspezifische Obergrenzen
  • Vergütung bei Änderungen von Leistungen und Kosten, Wiederholungsleistungen, bei zeitlicher Trennung von Projekten und bei Planungs- und Überwachungszeitverlängerungen

Seminarzeiten

09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

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