follow on

Teilnehmerkreis

Private und öffentliche Auftraggeber, Bauherrenvertreter, Planer, Ingenieure, Architekten, Projektsteuerer, Controller, Kalkulatoren, Sachverständige sowie alle Marktteilnehmer, die mit der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben befasst sind

Seminarziel

Das Seminar vermittelt verständliches Wissen anhand von Praxisfällen eines langjährig erfahrenen Honorarsachverständigen und Gutachters mit täglicher Beratungs-, Planungs- und Baupraxis, der unabhängig von Berufs-, Kammer- oder Lobbyinteressen aufzeigt, was wirklich geht.

Seminarinhalt

Geboten werden Kenntnisse und aktuelle Erfahrungen wie in Planungsabläufen „mit und ohne HOAI“ in der Praxis respektvoll und fair gearbeitet werden kann. Das betrifft Themen wie Projektstart - Vertragsgestaltung - Anti Claim Management – Abnahme / Honorarschlussrechnung und auch Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern und Objekten. Benannt werden dazu auch neue Trends zu Auslobungen und Bewerbungen – Vergaben - Nachträgen.

Planungsschritte und -inhalte wirken in der Praxis komplex und wechselseitig - vom Projektstart über die Ausschreibung zum Planungsauftrag, vom Nachtragsmanagement bis zur Honorarschlussrechnung, Mangelbeseitigung und Gewährleistungen. Beleuchtet werden auch pragmatische Regelungen, die ihren Weg in die Praxis immer mehr finden.

Aktuelle Praxisfälle und Urteile geben Antworten auf Honorarvertrags- und Haftungsfragen wie bspw.:

  • Praxisbeispiele zu Beauftragungen und Vertragsabschlüssen „mit und ohne HOAI“ und Formverstößen bei der Honorarvereinbarung und „Treu und Glauben“
  • Sonderkündigungsrechte nach Beendigung der „LPH 0“ und freie Kündigung
  • Auswirkungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes bei Planungen und Ausschreibungen

Es wird beleuchtet, in welchen Grenzen eine standardisierte Vertragsgestaltung möglich und sinnvoll ist und wann eine individualisierte Ausgestaltung des Vertragsinhalts geboten ist. Galt bis 2020 „Preisrecht bricht Vertrag“, so sind seit 2021 Planungsverträge so einzuhalten, wie vereinbart. Besprochen werden dazu „falsche“ und fehlende Klauseln, die zum Streit führen können.

Wenn zeitliche Abläufe nicht so funktionieren, wie es sein sollte bzw. wie es vereinbart war, müssen Ursache und Verursacher gefunden und die Auswirkungen dokumentiert werden. Bei Ablaufstörungen sind sehr hohe Anforderungen an Nachweise gestellt, die besprochen werden, um keine Nachteile zu erlangen und Ansprüche zielführend anzuzeigen. Beantwortet werden dazu Fragen wie

  • Zeithonorar vs. Festhonorar vs. „HOAI-Honorar“ - Wie kalkuliere ich richtig?
  • Mediation, Schlichtung, Schiedsgerichtsverfahren – „Alles außer vor Gericht?“

Methode

In kompakter Form wird in vier Themenblöcken (je 90 Minuten) die aktuelle PRAXIS von Ausschreibungen und Vergaben unter- und oberschwellig, Verträge und Honorarabrechnungen für einschlägige Planungs- und Überwachungsleistungen sowie Ablaufstörungen erläutert.

Seminarzeiten

09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Teilen auf