Die neuen Pflege- und Familienpflegezeiten
Kurzfreistellung, Vollfreistellung und Teilzeitarbeit bei Pflege, Betreuung und Begleitung

Führungskräfte und Mitarbeiter mit Personalverantwortung
Seit 2015 gilt ein neues, attraktiveres Recht der Pflege- und Familienpflegezeiten. Der Bedarf ist da! Derzeit werden 1,8 bis 1,9 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Viele der Angehörigen sind berufstätig. Bei mehr als Dreivierteln von ihnen lassen sich Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren. Die Betriebe sollen es nun möglich machen!
Die unnötig kompliziert gestalteten Gesetze werden systematisch gegliedert und für den Praxisbedarf aufbereitet. Für Verwirrung sorgende Fehlerquellen werden entschärft. Vorhandene Parallelen zum Recht der Elternzeit 'Null' und Teilzeitarbeit in der Elternzeit erlauben manche Handlungsdirektive. Ausführliches Seminarscript, Anwendungsbeispiele und Übersichtsfolien.
9:00 bis 16:30 Uhr