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Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von Bund, Ländern und Kommunen und ihrer Gesellschaften,  Architekten, Bauingenieure, Fachplaner, Projektsteuerer und alle, die sich für dieses Thema interessieren

Seminarziel

Die Bundesregierung setzt sich für einen einfacheren, schnelleren und effizienteren Wohnungsbau ein. Der "Gebäudetyp E" bietet hierfür großes Potenzial. Zunächst vor allen Dingen durch die Architektenkammer forciert, kann dieses "Instrument" nun Wirklichkeit werden. Am 11.07.2024 hat das Bundesbauministerin den „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus Gebäudetyp-E-Gesetz“ (Referentenentwurf) vorgelegt. Dieser enthält Regelungen zur Anpassung der seit dem 01.01.2018 im BGB zu findenden neuen bauvertragsrechtlichen Gesetze. Konkret soll der neue Vertragstyp „Gebäudeverträge zwischen fachkundigen Unternehmern“ aufgenommen werden. Und es sollen namentlich zwei Vorschriften im Gesetz geändert werden. Erstens soll in § 650a BGB ein Absatz 3 eingefügt werden, der bautechnische Normungen in allgemein anerkannte Regeln der Technik und solche, die es nicht (mehr) sind, aufteilt. Und zweitens soll im neu gestalteten § 650o BGB die Beschaffenheitsvereinbarung und Sachmängelhaftung für den neuen Vertragstyp geregelt sein. Das sieht harmlos aus. Ist es aber nicht. Die geplanten Änderungen dürften sehr weitreichende Folgen für die Praxis haben. Das Gesetz soll aller Voraussicht nach im Herbst beschlossen werden und dann Anfang 2025 in Kraft treten. Höchste Zeit, sich mit dem Inhalt zu beschäftigen!

Im Seminar erklärt Ihnen der Referent, wie Sie Bauprojekte nach Gebäudetyp E richtig und risikofrei umsetzen können. Er vermittelt Ihnen Strategien und rechtliche Grundlagen, um Ihre Projekte sicher und effizient abzuwickeln.

Seminarschwerpunkte

  • Einführung in den Gebäudetyp E - Vorteile und Potenziale
  • Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus Gebäudetyp-E-Gesetz“ (Referentenentwurf)
  • Anpassungen im Vertragsrecht - spezifische Aspekte und Formulierungen
  • Bedeutung und Anwendung der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" (aRdT)
  • Rechtliche Rahmenbedingungen​​​​​​

Methode

Vortrag unter Benutzung umfangreicher Begleitmaterialien

Seminarzeiten

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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