Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Die in jeder Hinsicht - z. B. namentlich bei öffentlichen Auftraggebern mit Blick auf das Gebot der sparsamen Haushaltsführung und das zu beachtende Vergabe- und ggf. Fördermittel-/ Beihilferecht - richtige Handhabe des aktuellen Architekten- und Ingenieurrecht ist nicht ganz einfach. Gerade sind komplett neue „Spielregeln“ für den Architekten- und Ingenieurvertrag in den §§ 650 p – 650 t BGB in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich neue Fragen in Bezug darauf, was ein Architekt oder Ingenieur zu leisten hat.
Mit anderen Worten: Was setzt jetzt eine ordnungsgemäße, sprich vollständige und mangelfreie Planung und Objektüberwachung/ Bauoberleitung/ örtliche Bauüberwachung voraus? Außerdem scheinen jahrzehntelange Gewissheiten in Bezug auf die Ermittlung des „im Gegenzug“ zu zahlenden Honorars durch aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 04.07.2019 und 18.01.2022 „ins Wanken gekommen“ zu sein. Im Seminar wird eine solide und umfassende Denkstruktur im Umgang mit der komplexen Materie und den einzelnen Problemlagen vermittelt.
Seminarinhalt
I. Teil - Vertragliche Leistungspflichten und Haftung des Architekten/ Ingenieurs/ Fachplaners
- Leistungsbeschreibung – Art und Umfang der Leistungspflicht (Grundleistung, Besondere Leistung, Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistung, „andere Leistung“) - hier auch im Überblick Kostenkontrolle anhand DIN 276:2018-12 (Kostenrahmen/ Kosteneinschätzung, Kostenschätzung, Kostenberechnung usw.)
- Umgang mit bzw. Vermeidung von Nachträgen/ vertraglichen Änderungen des (ursprünglichen) Leistungsumfangs
- Umgang mit Verlängerung der Leistungszeit
- Haftung des Architekten/ Ingenieurs/ Fachplaners
- Gesamtschuldnerausgleich (Haftung mehrerer Planer/ Bauüberwacher/ Baufirmen)
II. Teil - HOAI 2021 – Beachtung bei Gestaltung von Verträgen und deren Abwicklung
0) Umgang mit den Urteilen des EuGH vom 04.07.2019 – C-377/17 und vom 18.01.2022 –
C-261/20 zur Mindest- und Höchstsatzregelung in der HOAI 2013 - und was sagt das
für die HOAI 2021 aus?
1) Honoraranspruch (Grundleistung, Besondere Leistung, Weitere Fachplanungs- und
Beratungsleistung, „andere Leistung“)
2) Inhalt eines „prüffähigen“ Angebots, einer prüffähigen Abschlags-/ Schlussrechnung
a) Leistungsbilder (insb. im Rahmen der Objektplanung, Fachplanung)
b) Anrechenbare Kosten - grds. auf Basis der Kostenberechnung/ ggf. Kostenschätzung,
Besonderheit: Bauen im Bestand
c) Honorarzone
d) Honorarsatz
e) Beauftragte, erforderliche Leistung/ Vomhundertsätze
f) Zuschläge bei Umbau, Modernisierung
g) Nebenkosten
h) Umsatzsteuer
3) Exkurs
- Kostenvereinbarungsmodelle
- Vereinbarung von "Stundensätzen"
Methode
Vortrag unter Benutzung umfangreicher Begleitmaterialien
Seminarzeiten
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Hinweis
Dieses Seminar wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fortbildung anerkannt. Hessen und Sachsen akzeptieren diese Anerkennung. Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Architektenkammer, ob dies auch in Ihrem Bundesland gilt.